Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmunterricht.
Die Anmeldung/Buchung ist rechtlich verbindlich.
Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, da sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben, wird die schon gezahlte Kursgebühr zurückerstattet.

Kursgebühr
Die Kursgebühr muß zum Kursbeginn bezahlt sein. Die Kursgebühr sollte nach Erhalt der Bestätigung überwiesen werden.

Absage Kurs/Events seitens der Schwimmschule
Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit des Schwimmlehrers oder sonstiger zwingender Gründe) wird der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung. Wenn keine Verlängerung möglich ist, wird die Kursgebühr anteilig rückerstattet. Bei einem gravierenden Grund, oder Vertrauensbruch gegenüber der Schwimmschule, kann es zu einem möglichen Ausschluss des Kursteilnehmers führen.

Rücktritt/Absage Teilnehmer
Eine schriftliche Absage ist zwei Wochen vor dem Kursbeginn kostenfrei möglich.
Bei einer Absage während des laufenden Kurses, bzw. bei Nichterscheinen ist 100% der Kursgebühr fällig.

Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.
Bei einer schriftlichen Absage eine Woche vor dem Kursbeginn ist 50 % der Kursgebühr fällig.
Bei Verhinderung ist keine Verrechnung mit Folgekursen, sowie Rückerstattung möglich.

Bei schriftlicher Absage während des laufenden Kurses, bzw. Nichterscheinen ist 100% der Kursgebühr fällig.

Beschädigungen
Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der den Schaden verursacht hat.

Haftung
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.

Gesundheit
Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein.

Hausordnung
Der Hausordnung der jeweiligen Schwimmstätte ist Folge zu leisten.

Aufsichtspflicht
Die Schwimmschule hat die Aufsichtspflicht bei Kursbeginn und vor Kursende. Sie haftet für die Zeit des Schwimmkurses. Vor Kursbeginn und nach Kursende ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten ihre Kinder zu beaufsichtigen. Bitte lassen Sie ihre Kinder vor und nach Kursende im Schwimmbad nie unbeaufsichtigt. Eltern haften vor und nach der Schwimmstunde für ihre Kinder. 

Hygiene
Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Kranke Kinder und Erwachsene dürfen am Schwimmunterricht nicht teilnehmen.
Bei offenen Wunden am Körper oder bei ansteckenden (Haut-) krankheiten ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet.
Bitte entsorgen Sie Ihren Müll in den entsprechenden Müllbehältern.

Salvatorische Klausel
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

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